nächste RTF und Radmarathon am Sonntag 07.September 2025

Liebe Radsportfreunde,

auch in 2025 werden wir wieder eine RTF / Radmarathon anbieten

am Sonntag 7.September 2025 ist wieder unser großer RTF-Tag. Wir Malefinkbacher aus der schönen Landgemeinde Titz veranstalten gemeinsam mit unserem Partner, den Radsportfreunden vom TV Huchem-Stammeln, unsere

Herbst-RTF „rund um die Tagebaue unserer Region“.


Wir freuen uns riesig, wenn Ihr uns am 7. September 2025 in Titz besucht und eine unserer schönen Runden dreht.


Mit sportlichen Grüßen
SV Malefinkbach / TV Huchem-Stammeln

Besonderheiten unserer RTF

Gemeinsam mit LANDFOLGE Garzweiler, indeland und NEULAND HAMBACH möchten wir Euch auf den Strecken und an den Verpflegungsstationen
Eindrücke des Rheinischen Braunkohlereviers präsentieren. An besonderen Orten „Rund um die Tagebaue“ findet Ihr viele Informationen über den Kohleabbau, die Rekultivierung und die Planungen für die Zeit danach. Außerdem werden Mitarbeiter:innen der Tagebauumfeldverbünde ebenfalls vor Ort sein, um Eure Fragen zu beantworten – und natürlich sind die schönsten Aussichtspunkte auf die Tagebaue in den Streckenverlauf eingebunden!

Kommt vorbei und informiert Euch über die Zukunft – denn wo heute Bagger arbeiten, füllen sich zukünftig Seen mit Wasser und eine ganze Region steht vor einzigartigen Veränderungen!

Die Strecken können bis wenige Tage vor der Veranstaltung angepasst werden


Service

An Start/Ziel und an allen Kontrollstationen ist für ausreichend Verpflegung -fest und flüssig- gesorgt.

Für die Marathon-Starter gibt es im Restaurant Indemann 1 ein warmes Essen (Pasta mit Bolognese- o. Tomatensauce).
Hinweis: Marathon-Startern ohne Voranmeldung können wir kein warmes Essen garantieren!!!

Unser langjähriger Freund Harry Schmitz – Ausstatter unserer Radsportabteilung – ist mit einem Stand von Verge-Sport, Bergheim-Niederaußem ebenfalls an Start/Ziel vertreten.

Auskunft

Ulrich Goebbels, Tel. 02463-7289 oder 0172/2405833, bzw. über
Mail: info@svmalefinkbach.de

Hinweis

Jeder Teilnehmer fährt auf eigene Rechnung und auf eigene Gefahr.
Die Bestimmungen der StVO und der BDR-Sportordnung sind zu befolgen